Immobilienkauf in Kroatien


Wenn sie eine Immobilie als Privatperson erwerben wollen, so brauchen sie die Erlaubnis vom Justizministerium in Zagreb. Es ist trotzdem möglich, den Kauf schon vor Erteilung dieser Erlaubnis abzuschließen, da es sich um eine reine Formalität handelt, der nichts im Wege steht außer einer strafrechtlichen Vergangenheit ihrer Person in Kroatien. Das Verfahren zum Erhalt der Zustimmung können sie persönlich beantragen, oder über einen Bevollmächtigten mit einem schriftlichen Antrag. Dabei helfen wir ihnen gerne weiter.

Dem Antrag sind beizulegen:
  1. Die rechtliche Grundlage des Eigentumerwerbs (Kaufvertrag, Schenkungsvertrag, Unterhaltsvertrag usw.) im Original oder eine notariell beglaubigte Kopie.
  2. Eigentumsnachweis des Verkäufers bzw. Auszug aus dem Grundbuchamt im Original oder als beglaubigte Kopie (nicht älter als 6 Monate).
  3. Bestätigung der zuständigen lokalen Verwaltungsämter für Stadtplanung, dass die Immobilie innerhalb der Grenzen des im urbanistischen Plan vorgesehenen Baugebietes liegt (nicht älter als 6 Monate).
  4. Staatsbürgschaftsnachweis des ausländischen Käufers (beglaubigte Kopie des Reisepasses) oder Nachweis über den Status als Rechtsperson (Auszug aus dem Handelsregister).
Falls der Antrag durch einen Bevollmächtigten eingereicht wird, ist dem Antrag eine Vollmacht im Original oder als beglaubigte Kopie beizufügen. Neben den obengenannten Dokumente und Ausweisen, muß auch der Nachweis über die bezahlten Verwaltungsgebühren (20 Kuna) beigelegt werden.

Die Höhe der Anwaltsgebühren für das Aufsetzen von Kaufverträgen für Immobilien ist nach dem Tarif der kroatischen Anwaltskammer geregelt. Die Gebühr hängt vom Wert der Immobile ab und beträgt ca. 1 %. Falls aber der Anwalt auch für die Überprüfung im Grundbuch und Katasteramt, für Verhandlungen und die Eintragung der Immobilie ins Grundbuch engagiert wird, beträgt die übliche Anwaltsgebühr 2 % vom Wert. Verlangen sie eine Rechnung und eine Kostenaufstellung, dazu ist der Anwalt verpflichtet.

Alles in allem (Anwalts-, Notar- und Gerichtsgebühren) haben sie mit Kosten in Höhe von ca. 3% des Kaufpreises zu rechnen.

Rechtliche Bestimmungen

  1. Sie müssen ihren Kauf innerhalb von 30 Tagen bei der zuständigen Steuerbehörde anmelden.
  2. Kroatien hat mit den meisten europäischen Ländern, auch mit England und Irland, Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet, sodass eine doppelte Besteuerung nicht möglich ist. Der Mehrwertsteuersatz beträgt zuzeit 22%.
  3. Eine Privatperson kann die Immobilie nach 3 Jahren, frei von jeglicher Kapitalertragssteuer, weiter veräußern. Bei einer Veräußerung innerhalb der 3 Jahre beträgt die Kapitalertragssteuer derzeit 35%.
  4. Bestimmungen beim Kauf von einer Firma: Wenn der Gewinn innerhalb der Firma bleibt sind keinerlei Steuern fällig. Sollte der Besitzer den Gewinn ausbezahlt haben wollen, so wird aus diesem rechtlich ein Einkommen, dass mit 15% besteuert wird.

Vorteile beim Kauf einer Immobilie durch ein kroatisches Unternehmen

Mit einem kroatischen Unternehmen im Rücken brauchen sie nicht, die ansonsten üblichen 6 Monate bis zur Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb einer Immobilie zu warten.
Um ein kroatisches Unternehmen (GmbH) zu gründen muß ein Anwalt die entsprechenden Dokumente vorbereiten. Sie müssen lediglich die Anteilseigner, z. B. sie selbst, benennen und das Stammkapital von 20000 Kuna einsetzen.
Dieses Stammkapital kann jedoch weiter benutzt werden, nachdem es dem eigenen neuen Firmenkonto gutgeschrieben worden ist. Diese Prozedur dauert in der Regel 4-6 Wochen, die Kosten belaufen sich auf ca. 2000 € abzüglich dem anfänglichen Kapital.