Immobilienkauf in Kroatien
Wenn sie eine Immobilie als Privatperson erwerben wollen, so brauchen sie die Erlaubnis vom Justizministerium in Zagreb.
Es ist trotzdem möglich, den Kauf schon vor Erteilung dieser Erlaubnis abzuschließen, da es sich um eine reine
Formalität handelt, der nichts im Wege steht außer einer strafrechtlichen Vergangenheit ihrer Person in Kroatien.
Das Verfahren zum Erhalt der
Zustimmung können sie persönlich beantragen, oder
über einen Bevollmächtigten mit einem schriftlichen
Antrag. Dabei helfen wir ihnen gerne weiter.
Dem Antrag sind beizulegen:
-
Die rechtliche Grundlage des Eigentumerwerbs (Kaufvertrag,
Schenkungsvertrag, Unterhaltsvertrag usw.) im Original oder eine
notariell beglaubigte Kopie.
-
Eigentumsnachweis des Verkäufers bzw. Auszug aus dem
Grundbuchamt im Original oder als beglaubigte Kopie (nicht
älter als 6 Monate).
- Bestätigung der zuständigen lokalen
Verwaltungsämter für Stadtplanung, dass die Immobilie
innerhalb der Grenzen des im urbanistischen Plan vorgesehenen
Baugebietes liegt (nicht älter als 6 Monate).
- Staatsbürgschaftsnachweis des
ausländischen
Käufers (beglaubigte Kopie des Reisepasses) oder Nachweis
über den Status als Rechtsperson (Auszug aus dem
Handelsregister).
Falls der Antrag durch einen Bevollmächtigten eingereicht
wird, ist dem Antrag eine Vollmacht im Original oder als beglaubigte
Kopie beizufügen. Neben den obengenannten Dokumente und
Ausweisen, muß auch der Nachweis über die bezahlten
Verwaltungsgebühren (20 Kuna) beigelegt werden.
Die Höhe der Anwaltsgebühren für das
Aufsetzen von Kaufverträgen für Immobilien ist nach
dem Tarif der kroatischen Anwaltskammer geregelt. Die Gebühr
hängt vom Wert der Immobile ab und beträgt ca. 1 %.
Falls aber der Anwalt auch für die
Überprüfung im Grundbuch und Katasteramt,
für Verhandlungen und die Eintragung der Immobilie ins
Grundbuch engagiert wird, beträgt die übliche
Anwaltsgebühr 2 % vom Wert. Verlangen sie eine Rechnung und
eine Kostenaufstellung, dazu ist der Anwalt verpflichtet.
Alles in allem (Anwalts-, Notar- und Gerichtsgebühren) haben
sie mit Kosten in Höhe von ca. 3% des Kaufpreises zu rechnen.
Rechtliche Bestimmungen
-
Sie müssen ihren Kauf innerhalb von 30 Tagen bei der
zuständigen Steuerbehörde anmelden.
- Kroatien hat mit den meisten europäischen Ländern, auch
mit England und Irland, Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet,
sodass eine doppelte Besteuerung nicht möglich ist. Der
Mehrwertsteuersatz beträgt zuzeit 22%.
- Eine Privatperson kann die Immobilie nach 3 Jahren, frei von
jeglicher Kapitalertragssteuer, weiter veräußern. Bei einer
Veräußerung innerhalb der 3 Jahre beträgt die
Kapitalertragssteuer derzeit 35%.
- Bestimmungen beim Kauf von einer Firma: Wenn der Gewinn innerhalb
der Firma bleibt sind keinerlei Steuern fällig. Sollte der
Besitzer den Gewinn ausbezahlt haben wollen, so wird aus diesem
rechtlich ein Einkommen, dass mit 15% besteuert wird.
Vorteile beim Kauf einer Immobilie durch ein kroatisches Unternehmen
Mit einem kroatischen Unternehmen im Rücken brauchen sie nicht, die ansonsten
üblichen 6 Monate bis zur Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb einer Immobilie zu warten.
Um ein kroatisches Unternehmen (GmbH) zu gründen muß ein Anwalt die entsprechenden Dokumente vorbereiten.
Sie müssen lediglich die Anteilseigner, z. B. sie selbst, benennen und das Stammkapital von 20000 Kuna einsetzen.
Dieses Stammkapital kann jedoch weiter benutzt werden, nachdem es dem eigenen neuen Firmenkonto gutgeschrieben worden ist.
Diese Prozedur dauert in der Regel 4-6 Wochen, die Kosten belaufen sich auf ca. 2000 € abzüglich dem anfänglichen Kapital.